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Neuigkeiten in der Zahnmedizin |
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Neue Zulassungsverordnung für Zahnärzte
Eine neue Zulassungsverordnung ist vorgesehen. Die aktuelle Fassung geht auf das Jahr 1957 zurück. Folgende Änderungen, die von Bedeutung sind:
a) Elektronische Abläufe waren bisher nicht vorgesehen. Die Zulassungsverordnungen gehen von rein papiergebundenen Verfahren aus.
b) Ferner hat sich die Versorgungslandschaft geändert. So sind etwa Berufsausübungsgemeinschaften und medizinische
Versorgungszentren in der Versorgung nicht mehr wegzudenken. Weiter ist auch die Tätigkeit angestellter Zahnärztinnen/Zahnärzte
zunehmend.
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