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GKV-Versorgungsstärkungsgesetz lässt medizinische Versorgungszentren für rein zahnärztliche Leistungen zu |
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Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz lässt nunmehr medizinische Versorgungszentren (MVZ) für rein zahnärztliche Leistungen zu.
Dies gibt neue Entwicklungschancen für Zahnärzte.
So besteht die Möglichkeit für den Zahnarzt, ein MVZ in der Rechtsform der GmbH zu gründen. Dies bedeutet, dass er unbegrenzt Zahnärzte einstellen könnte. Das MVZ kann allerdings nur von Zahnärzten, Ärzten, Krankenhäusern und Kommunen gegründet werden bzw. nur solche Personen oder Einrichtungen können sich an einem MVZ beteiligen.
Das MVZ kann in jeder Rechtsform betrieben werden, beispielsweise auch als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (Berufsausübungsgemeinschaft). Ein Vorteil eines zahnärztlichen MVZ kann auch sein, dass für die dort tätigen Zahnärzte flexible Arbeitszeitmodelle angeboten werden können. Wegen der Kompliziertheit ist eine Rechtsberatung einschließlich einer steuerrechtlichen Beratung notwendig.
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